Privatversicherte stellen 10,5 Prozent der Versicherten in Deutschland. Von den Einnahmen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kommen 21,8 Prozent von ihnen. Das ist mehr als das Doppelte.
Die Grafik zeigt diesen Anteil für sechs Versorgungsbereiche. In jedem einzelnen liegt er über dem Bevölkerungsanteil, aber die Spreizung fällt sehr unterschiedlich aus. Beim Zahnarzt sind es 22,9 Prozent, in der ambulanten ärztlichen Versorgung 21,8 Prozent, bei Arznei- und Verbandmitteln nur noch 13,1 Prozent. Am unteren Ende steht das Krankenhaus mit 11,6 Prozent, also fast auf Höhe des Bevölkerungsanteils.
Diese Reihenfolge ist kein Zufall. Sie folgt der Frage, wie eine Leistung abgerechnet wird. Im Krankenhaus gelten für beide Gruppen weitgehend die gleichen Fallpauschalen, also feste Preise pro Diagnose. Dort bleibt wenig Spielraum, und der Anteil liegt entsprechend nah am Bevölkerungsanteil.
In der Praxis dagegen gilt für Kassenpatienten der Einheitliche Bewertungsmaßstab und für Privatpatienten die Gebührenordnung für Ärzte. Zwei Preislisten für dieselbe Leistung, und die zweite liegt deutlich höher.
Für Kassenpatienten ist das keine akademische Frage. Wenn ein Fünftel der Praxiseinnahmen von einem Zehntel der Versicherten kommt, entscheidet die Terminvergabe nicht mehr nur über Wartezeit. Sie entscheidet auch über Umsatz.
Die Zahlen stammen aus dem Jahresbericht 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der PKV, das dem privaten Versicherungsverband nahesteht und die Differenz als Finanzierungsbeitrag zum Gesamtsystem deutet. Die Datenbasis stammt vom Bundesamt für Soziale Sicherung, vom Gesundheitsministerium und vom PKV-Verband. Erhebungsjahr ist 2024.
Wie sich diese Differenz auf den Zugang zum Facharzttermin auswirkt, zeigt die Datengrafik zur Wartezeit von Kassen- und Privatpatienten. Die vollständige Einordnung des dualen Systems steht in der Analyse Private oder gesetzliche Krankenversicherung.
Daten zur Grafik
Daten zur Grafik anzeigen
| Versorgungsbereich | Ausgaben PKV (Mrd. Euro) | Ausgaben GKV (Mrd. Euro) | Finanzierungsanteil PKV |
|---|---|---|---|
| Zahnärztliche Versorgung | 5,42 | 18,27 | 22,9 % |
| Ambulant-ärztliche Versorgung | 15,43 | 55,43 | 21,8 % |
| Heilmittel | 2,74 | 13,30 | 17,1 % |
| Hilfsmittel | 2,07 | 11,74 | 15,0 % |
| Arznei- und Verbandmittel | 8,66 | 57,69 | 13,1 % |
| Stationäre Versorgung | 13,85 | 105,05 | 11,6 % |
| Gesamt | 48,66 | 262,87 | 15,6 % |
| Nachrichtlich: Anteil an den Versicherten | — | — | 10,5 % |
Wie hoch ist der Anteil der Privatversicherten an den Einnahmen der Ärzte?
Privatversicherte stellen 10,5 Prozent der Versicherten in Deutschland, finanzieren aber 21,8 Prozent der Gesamteinnahmen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Der Anteil liegt in jedem Versorgungsbereich über dem Bevölkerungsanteil, am höchsten beim Zahnarzt mit 22,9 Prozent, am niedrigsten in der stationären Versorgung mit 11,6 Prozent. Der Grund für die Spreizung liegt in der Abrechnung: Im Krankenhaus gelten für beide Gruppen weitgehend dieselben Fallpauschalen, in der Praxis dagegen zwei getrennte Preislisten. Datenstand 2024, Quelle WIP-Jahresbericht 2026.