Systemanalyse

Bedarfsplanung der Ärzte: Warum Ihr Landkreis als versorgt gilt, während Sie keinen Termin bekommen

Bedarfsplanung der Ärzte: Warum Ihr Landkreis als versorgt gilt, während Sie keinen Termin bekommen

Bedarfsplanung der Ärzte: Warum Ihr Landkreis als versorgt gilt, während Sie keinen Termin bekommen

Im Landkreis Kamenz galten Kinderärzte im Sommer 2025 als deutlich überversorgt. Der amtliche Versorgungsgrad lag bei 143,4 Prozent, das Gebiet war für neue Zulassungen gesperrt.[9] Wenige Monate später suchten Eltern dort vergeblich eine Praxis, die noch neue Patienten aufnimmt.[11]

Beides stimmt. Das ist kein Widerspruch in den Daten, sondern ein Widerspruch in den Begriffen.

Bedarfsplanung Ärzte: Die Kurzantwort

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Arztsitze eine Region haben soll. Sie zählt Sitze, nicht Termine. Ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent wird für neue Zulassungen gesperrt, als unterversorgt gilt eine Facharztgruppe dagegen meist erst unter 50 Prozent.[1] Wartezeiten kommen in der Rechnung nicht vor.

Zum 1. Januar 2026 stieg der Versorgungsgrad in Kamenz sogar auf 148,3 Prozent. Nicht, weil ein Kinderarzt dazukam: Die angerechnete Arztkapazität blieb bei 13,5 Versorgungsaufträgen, wie das System die zugelassenen Voll- und Teilzeitstellen zusammenrechnet. Der Wert stieg, weil es weniger Kinder gab.[10]

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat dazu einen bemerkenswert offenen Satz gesagt. Der Versorgungsgrad sei ein statistischer Wert und sage nicht aus, ob Praxen neue Patienten aufnehmen.[11] Die Behörde, die plant, sagt also selbst, dass ihre zentrale Kennzahl die Frage der Patienten nicht beantwortet.

Damit steht dieselbe Frage im Raum wie bei den Premiumpreisen für durchschnittliche Ergebnisse: Warum misst dieses System ausgerechnet das, was die Betroffenen nicht spüren?

Zwei Definitionen von „versorgt", und nur eine wird gemessen

Das deutsche Gesundheitssystem und seine Versicherten benutzen dasselbe Wort für zwei verschiedene Dinge.

Für das System heißt versorgt: In einem Planungsbereich, also dem Zuschnitt, für den geplant wird, entspricht die Zahl der angerechneten Arztsitze dem rechnerischen Soll. Für Sie heißt versorgt: Sie bekommen einen Termin, in erreichbarer Nähe, in vertretbarer Zeit, bei jemandem, der Ihr Problem behandelt.

Diese beiden Sätze klingen ähnlich. Sie messen aber verschiedene Dinge, und nur der erste wird erhoben. Eine laufende amtliche Statistik darüber, wie lange Menschen in Deutschland auf einen ambulanten Termin warten, gibt es nicht. Dänemark führt eine.[16]

Wie groß die Lücke ist, hängt davon ab, wen man fragt. Beim Hausarzt funktioniert der Zugang für die allermeisten: 51 Prozent der gesetzlich Versicherten finden die Wartezeit genau richtig, weitere 35 Prozent akzeptabel. Beim Facharzt kippt das Bild. Dort halten 30 Prozent die Wartezeit für zu lang, jeder Vierte wartet länger als 30 Tage. Der Median liegt bei zehn Tagen. Die zehn Prozent mit den längsten Wartezeiten warten 90 Tage und mehr.[19]

Es geht also nicht um flächendeckenden Mangel. Das Problem sitzt am rechten Rand der Verteilung. Und dieser Rand ist genau das, was ein Durchschnitt nie zeigt. Das gilt für die Wartezeit so wie für den Versorgungsgrad.

Bevor wir das kritisieren, gehört ein Satz zur Fairness dazu: Das Gesetz verlangt gar nicht die bestmögliche Versorgung. Nach § 12 des Sozialgesetzbuchs V müssen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.[4] Ein System, das Reserven für kurze Wartezeiten vorhält, verstößt aus dieser Perspektive gegen das eigene Gesetz. Es ist also keine Schlamperei, dass die Planung so aussieht, wie sie aussieht.

Es ist dieselbe Mechanik, die auch die Debatte um den Rekord-Krankenstand prägt: Was gemessen wird, entscheidet darüber, was als Problem überhaupt sichtbar ist.

Was der Versorgungsgrad zählt, und was er nicht zählt

Die Rechnung dahinter ist simpel. Es gibt ein Gremium in Berlin, das für jede Arztgruppe festlegt, wie viele Einwohner rechnerisch auf einen Arzt kommen sollen. In ihm sitzen Ärzte, Krankenkassen und Unparteiische, es heißt Gemeinsamer Bundesausschuss, kurz G-BA. Bei Hausärzten hat es diese Zahl auf 1.633 Einwohner je Sitz festgelegt.[1]

Daraus ergibt sich die Sollzahl. Die tatsächlich vorhandenen Sitze geteilt durch dieses Soll ergeben den Versorgungsgrad.

Ein Beispiel: Ein Planungsbereich mit 163.300 Einwohnern soll 100 Hausarztsitze haben. Vorhanden sind 82. Der Versorgungsgrad liegt bei 82 Prozent. Umgangssprachlich wäre das ein deutlicher Mangel. Bedarfsplanerisch löst dieser Wert noch gar nichts aus.

Was in dieser Rechnung nirgends vorkommt: der nächste freie Termin. Ob eine Praxis neue Patienten annimmt. Ob überhaupt jemand ans Telefon geht. Urlaub, Krankheit, Personalmangel in der Praxis. Wie viele der Sprechstunden für Akutfälle, Kontrollen und Dauerpatienten schon vergeben sind. Der G-BA stellt selbst klar, dass die Bedarfsplanung Kapazitäten plant und weder konkrete Leistungen noch Leistungsmengen.[1]

Der Versorgungsgrad ist damit keine Aussage über Ihre Versorgung. Er ist eine Aussage über die Zulassungslage.

Zweispaltige Gegenüberstellung der Größen, die in den Versorgungsgrad einfließen, und der Größen, die er nicht erfasst. Gezählt werden angerechnete Arztsitze, gewichtete Versorgungsaufträge, die Einwohnerzahl und 16 Morbiditätsgruppen. Nicht gezählt werden Wartezeit auf einen Termin, Aufnahme neuer Patienten, telefonische Erreichbarkeit, tatsächlich angebotene Sprechstunden und verfügbare Subspezialisierung.

Die Kennzahl misst die Zulassungslage, nicht den Zugang. Quelle: G-BA, Bedarfsplanungs-Richtlinie, Fassung vom 19.02.2026. Grafik frei verwendbar unter Nennung der Quelle: gegenbefund.de

Was der Versorgungsgrad zählt und was er nicht zählt
Wird gezähltWird nicht gezählt
Angerechnete ArztsitzeWartezeit auf einen Termin
Gewichtete VersorgungsaufträgeAufnahme neuer Patienten
Einwohnerzahl des PlanungsbereichsTelefonische Erreichbarkeit
16 Gruppen nach KrankheitslastTatsächlich angebotene Sprechstunden
Verfügbare Subspezialisierung

Wer entscheidet, dass Ihre Region genug Ärzte hat

Eine verbreitete Annahme lautet, die Krankenkassen erklärten eine Region für versorgt, um Kosten zu sparen. Das trifft nicht zu, und der Grund ist keine Ehrenrettung der Kassen, sondern schlicht die Bauweise.

Die Entscheidung durchläuft fünf Stufen. Der Gesetzgeber setzt den Rahmen in den §§ 99 bis 105 des Sozialgesetzbuchs V. Der G-BA legt die Verhältniszahlen fest. Die Kassenärztliche Vereinigung (die Körperschaft, in der die niedergelassenen Ärzte eines Bundeslandes organisiert sind) erstellt den Bedarfsplan im Einvernehmen mit den Krankenkassen. Der Landesausschuss stellt Über- oder Unterversorgung fest. Der Zulassungsausschuss entscheidet über den einzelnen Arzt.[1]

Auf jeder dieser Stufen sitzen beide Seiten paritätisch. Im Landesausschuss neun Vertreter der Ärzteschaft, neun der Krankenkassen, dazu drei Unparteiische. Im Zulassungsausschuss drei zu drei. Im G-BA-Plenum fünf zu fünf plus drei Unparteiische.[2]

MYTHOS: Die Krankenkassen erklären eine Region für ausreichend versorgt, weil sie sparen wollen.

FAKT: Die Feststellung trifft der Landesausschuss aus neun Ärzte- und neun Kassenvertretern plus drei Unparteiischen. Keine Seite kann allein entscheiden. Die Patientenvertretung darf beraten und Anträge stellen, aber nicht abstimmen.

Quelle: § 90 SGB V, § 34 Ärzte-ZV

Eine Gruppe fehlt in dieser Aufzählung. Die Patientenvertretung hat im G-BA Mitberatungs- und Antragsrechte, aber kein Stimmrecht.[2] Diejenigen, deren Definition von versorgt nicht gemessen wird, sitzen bei der Festlegung der Messgröße ohne Stimme am Tisch.

Und weil alle mitentscheiden, trägt niemand allein die Verantwortung dafür, dass die zentrale Kennzahl das Falsche misst.

Die 100 Prozent stammen aus einer Momentaufnahme, nicht aus einer Zielvorgabe

Woher kommt eigentlich die Zahl, an der alles hängt?

Nicht aus der Medizin. Die Richtlinie bezeichnet die Basiswerte ausdrücklich als die Verhältnisse bei Einführung der jeweiligen Arztgruppe in die Bedarfsplanung. Je nach Gruppe sind das die Arzt- und Einwohnerzahlen von 1990, 1995 oder 2010. Für die räumliche Verteilung kamen die Bevölkerungsverteilung zum 31. Dezember 2010 und die Ärzteverteilung zum 30. Juni 2012 hinzu.[1]

Seitdem wird angepasst, und zwar durchaus differenziert: bundesweit nach Alter und Geschlecht, regional nach 16 Gruppen, die die Krankheitslast der Bevölkerung abbilden, dazu landesspezifische Abweichungen.[1] Wer behauptet, die Landkarte sei seit 1990 eingefroren, macht es sich zu einfach.

Der eigentliche Punkt liegt woanders. Angepasst wird immer nur die Basis. Und diese Basis war nie eine Antwort auf die Frage, wie viele Ärzte nötig sind, damit ein Patient in vierzehn Tagen einen Termin bekommt. Sie war die Beschreibung dessen, was zufällig da war, als man anfing zu zählen.

100 Prozent Versorgungsgrad bedeuten deshalb nicht: wissenschaftlich belegte Optimalversorgung. Sie bedeuten: Das heutige Angebot entspricht einem historisch beobachteten Angebot, mehrfach nachjustiert.

Verankert wurde diese Logik 1992 im Gesundheitsstrukturgesetz, zusammen mit der 110-Prozent-Schwelle. Seither wurde sie mehrfach nachgebessert, aber nie ersetzt.

Drei Mechanismen, die den Zugang unsichtbar machen

Zwischen dem korrekt berechneten Versorgungsgrad und Ihrer Terminsuche liegen mehrere Übersetzungsfehler. Drei davon sind entscheidend.

Der Planungsraum ist größer als Ihr Weg

Geplant wird nicht für Ihren Ort. Bei Hausärzten teilt sich Deutschland in rund 883 sogenannte Mittelbereiche, also Zuschnitte um ein größeres Zentrum herum. Bei allgemeinen Facharztgruppen sind es 361 Kreise und Kreisregionen, bei spezialisierten Fachärzten 97 Raumordnungsregionen, und bei einigen Gruppen ist der Planungsraum das ganze Bundesland.[1]

Je spezialisierter, desto größer der Raum. Dahinter steckt die Annahme der Mitversorgung: Das Oberzentrum versorgt das Umland mit. Für die Regionalplanung ist das nachvollziehbar. Für eine 78-Jährige ohne Auto ist eine Praxis 50 Kilometer entfernt trotzdem nicht erreichbar.

Hinzu kommt: Ärzte wählen ihren Standort innerhalb des Planungsbereichs frei. Wird ein zusätzlicher Sitz für einen Landkreis geöffnet, entsteht die Praxis nicht zwingend in dem Dorf, in dem sie fehlt.

Mehr Ärzte, weniger volle Sitze

2025 arbeiteten in Deutschland 191.875 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, 1,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Hausärzte stieg um 0,6 Prozent auf knapp 56.000. Und trotzdem sank die Zahl der vollen hausärztlichen Sitze um 0,1 Prozent. Mehr als 70.000 Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten in Teilzeit.[5]

Die Kopfzahl steigt, die Kapazität nicht. Das liegt an der Zählweise. Angestellte Ärzte werden ab mehr als 30 Wochenstunden voll angerechnet, während ein voller Vertragsarztsitz nur 25 Wochenstunden Sprechstunde für gesetzlich Versicherte verlangt.[1]

Zwei Praxen können also beide als ein voller Versorgungsauftrag in der Statistik stehen, und die eine bietet 26 Sprechstunden pro Woche an, die andere 42. Für die Planung sind beide identisch. Für Ihre Terminsuche nicht.

Balkendiagramm der prozentualen Veränderung von 2024 auf 2025. Die Zahl der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten stieg um 1,2 Prozent, die Zahl der Hausärzte um 0,6 Prozent, während die vollen hausärztlichen Versorgungsaufträge um 0,1 Prozent zurückgingen.

Mehr Köpfe, weniger angerechnete Kapazität. Quelle: KBV, Arztzahlstatistik 2025. Grafik frei verwendbar unter Nennung der Quelle: gegenbefund.de

Kopfzahl gegen angerechnete Kapazität, Veränderung 2024 auf 2025
KennzahlVeränderung
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten+1,2 %
Hausärzte+0,6 %
Volle hausärztliche Versorgungsaufträge−0,1 %

Nach oben genügen elf Prozentpunkte, nach unten braucht es fünfzig

Das ist der folgenreichste Punkt, und er lässt sich in drei Zahlen fassen.

Ab 110 Prozent Versorgungsgrad gilt eine Region als überversorgt und wird für neue Zulassungen gesperrt. Als unterversorgt gilt eine hausärztliche Region dagegen erst unter 75 Prozent. Bei den meisten Facharztgruppen erst unter 50 Prozent.[1]

Elf Prozentpunkte nach oben lösen einen Eingriff aus. Nach unten braucht es 25 Prozentpunkte, bei Fachärzten sogar 50.

Ein Facharztgebiet kann also fast die Hälfte seiner rechnerisch vorgesehenen Kapazität verfehlen und gilt trotzdem nicht als unterversorgt. Bei den Facharztgruppen liegen zwischen den beiden Schwellen 60 Prozentpunkte, bei Haus- und Kinderärzten 35. In dieser Spanne stellt das System formal nichts fest, und Patienten merken sehr wohl etwas.

110 gegen 50. Elf Prozentpunkte über dem Soll genügen, damit sich kein Arzt mehr niederlassen darf. Fünfzig Prozentpunkte darunter braucht es, bevor eine Facharztgruppe offiziell als unterversorgt gilt. Das ist keine Skala. Das ist eine Einbahnstraße mit Rückfahrverbot.

Wie groß dieser Abstand in Ihrer Region wäre, können Sie hier durchrechnen.

Horizontale Skala des Versorgungsgrades von 40 bis 150 Prozent mit den fünf Schwellen 50, 75, 100, 110 und 140 Prozent. Ab 110 Prozent wird der Planungsbereich für Neuzulassungen gesperrt, die Unterversorgungsvermutung greift erst bei 75 Prozent für Haus- und Kinderärzte und bei 50 Prozent für die meisten Facharztgruppen.

Elf Prozentpunkte nach oben lösen eine Sperre aus. Nach unten braucht es 25 beziehungsweise 50. Quelle: G-BA, Bedarfsplanungs-Richtlinie, Fassung vom 19.02.2026. Grafik frei verwendbar unter Nennung der Quelle: gegenbefund.de

Schwellenwerte der Bedarfsplanung und ihre Rechtsfolgen
VersorgungsgradRechtsfolge
unter 50 %Unterversorgung vermutet (meiste Facharztgruppen)
unter 75 %Unterversorgung vermutet (Haus- und Kinderärzte)
100 %Rechnerisches Soll erreicht
ab 110 %Überversorgung, Zulassungssperre
ab 140 %Verschärfte Regeln gegen Nachbesetzung

Spanne ohne formale Feststellung: bei den meisten Facharztgruppen 50 bis 110 Prozent, also 60 Prozentpunkte. Bei Haus- und Kinderärzten 75 bis 110 Prozent, also 35 Prozentpunkte.

Es gibt einen vierten Effekt, der seltener genannt wird. Die Bedarfsplanung arbeitet teilweise mit sehr breiten Gruppen. Zu den Fachinternisten zählen unter anderem Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie, Nephrologie und Rheumatologie.[1] Eine Region kann bei dieser Gruppe glänzend dastehen, während im Umkreis von 80 Kilometern kein Rheumatologe einen Termin vergibt.

98 Prozent Erfolgsquote, und nur 46 Prozent bekommen einen Termin

Für den Fall, dass der reguläre Zugang scheitert, hat der Gesetzgeber eine zweite Ebene gebaut: die Terminservicestelle unter der Nummer 116117. Sie soll innerhalb einer Woche vermitteln, der Facharzttermin darf höchstens vier Wochen entfernt liegen, in der Radiologie seit April 2026 nur noch drei.[3]

Und hier wiederholt sich das Muster.

Öffentlich kommuniziert wird eine Erfolgsquote von 98 Prozent. Diese Zahl ist korrekt. Sie beschreibt den Anteil der Fälle, die innerhalb der gesetzlichen Frist vermittelt wurden, gemessen an den Fällen, für die bereits ein Termin zustande gekommen war.[6]

Wer erfolglos gesucht hat, steht in diesem Nenner nicht.

Rechnet man die Vermittlungen gegen alle registrierten Suchwünsche, sieht das Bild anders aus. In den 15 technisch vergleichbaren KV-Regionen mündeten 2025 rund 46 Prozent der Suchen in einen vermittelten Termin. 2024 waren es 48 Prozent.[6]

98 Prozent und 46 Prozent. Beide Zahlen stimmen, beide stammen aus derselben Auswertung, und die schönere ist die, die man kennt.

Übersetzt heißt das: Von zehn Menschen, die bei der Terminservicestelle einen Termin suchen, bekommen weniger als fünf einen vermittelt. Für diese fünf hält das System die Frist dann fast immer ein.

Trichterdiagramm der Terminservicestelle 2025 in drei Stufen. Von 4.398.033 eingegangenen Vermittlungswünschen führten 2.011.420 zu einer Vermittlung, also 46 Prozent. Die öffentlich kommunizierte Quote von 98 Prozent fristgerechter Vermittlung bezieht sich allein auf diese bereits gebuchten Fälle.

Die kommunizierte Quote misst die letzte Trichterstufe. Quelle: KBV, Evaluationsbericht Terminservicestellen 2025. Grafik frei verwendbar unter Nennung der Quelle: gegenbefund.de

Terminservicestelle 2025: von der Suche zur kommunizierten Quote
StufeWertBezugsgröße
Eingegangene Vermittlungswünsche einschließlich erfolgloser Suchen4.398.033100 %
Daraus entstandene Vermittlungen2.011.42046 % der Vermittlungswünsche
Davon fristgerecht vermittelt98 %98 % der 2.011.420 vermittelten Fälle

Zahlen für die 15 am 116117-Terminservice teilnehmenden KV-Regionen. Bundesweit gingen 4.539.186 Vermittlungswünsche ein.

Auch die Größenordnung ist aufschlussreich. Rund zwei Millionen vermittelte Fälle stehen etwa 580 Millionen ambulanten Behandlungsfällen gegenüber.[6][8] Das sind 0,33 Prozent, also etwa ein vermittelter Termin auf 300 Behandlungsfälle.

Für die Betroffenen ist die 116117 damit kein Randphänomen. Als Antwort auf die Frage, wie gut das System zugänglich ist, taugt sie nicht.

Ein Sitz ist kein Arzt: Was für die Sitzlogik spricht

An dieser Stelle gehört die Gegenseite gehört, sonst wird aus Analyse Behauptung. Es gibt gute Gründe für dieses Planungssystem, und sie sind stärker, als es die bisherigen Absätze nahelegen.

Erstens der Zielkonflikt. Zulassungssperren sollen verhindern, dass sich Praxen in attraktiven Stadtlagen ballen, sie sollen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der bestehenden Praxen sichern und Leistungen begrenzen, die nur deshalb entstehen, weil das Angebot da ist.[1] Die Reserve, die aus Ihrer Sicht kurze Wartezeiten ermöglicht, ist aus Sicht eines kostenorientierten Systems Überkapazität. Beides gleichzeitig zu wollen, geht nicht.

Zweitens ist das System nicht blind. Im selben sächsischen Bedarfsplan, aus dem der Kamenzer Wert stammt, hat der Landesausschuss für Kinderärzte in Aue-Schwarzenberg bei 114,0 Prozent und in Riesa-Großenhain bei 113,5 Prozent eine drohende Unterversorgung festgestellt.[9] Die Gremien können die Kennzahl also überstimmen, wenn sie mehr wissen als die Zahl.

Nur ist das Ermessen im Einzelfall, kein laufendes Messverfahren. Die veröffentlichte Leitzahl bleibt eine Sitzzahl.

Drittens gibt es ein starkes Argument gegen die naheliegende Lösung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung lehnt starre, pauschale Terminfristen ab und begründet das damit, dass eine gesetzliche Frist ohne Personal und Finanzierung keinen einzigen zusätzlichen Termin erzeugt.[18] Das ist kein Ausweichen. Das ist der Kern des Problems.

Denn dieselbe Erfahrung hat das System schon gemacht. 2019 schuf eine Reform bis zu 3.470 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten, darunter rund 776 für Psychotherapeuten. Der damalige G-BA-Vorsitzende sagte im selben Atemzug, mit neuen Niederlassungsmöglichkeiten sei noch kein neuer Arzt gewonnen. Schon damals waren über 2.700 Hausarztsitze unbesetzt.[12]

Ein Sitz ist kein Arzt. Eine Frist ist kein Termin. Beides stimmt.

Dänemark misst, was Deutschland nicht misst

Dass es anders geht, zeigt ein Land, das wir an anderer Stelle schon beim ärztlichen Papierkram betrachtet haben.

Dänemark erhebt Wartezeiten in zwei getrennten Strömen. Die tatsächliche Wartezeit wird nachträglich aus dem nationalen Patientenregister ermittelt und quartalsweise veröffentlicht. Parallel melden Kliniken laufend ihre erwarteten Wartezeiten, öffentlich einsehbar, damit Patienten wählen können.[16]

Entscheidend ist, was daran hängt. Für die Krankenhausdiagnostik gilt eine Frist von 30 Kalendertagen. Wird sie überschritten, muss ein Ausweichangebot bei einem anderen öffentlichen oder vertraglich gebundenen privaten Anbieter gemacht werden, und die zuständige Region trägt die Kosten.[15] Aus der Messung folgt eine Zuständigkeit, und aus der Zuständigkeit ein Preis.

Zwei Einschränkungen gehören dazu, sonst wird der Vergleich unehrlich.

Der belegte Mechanismus betrifft überwiegend Krankenhausleistungen nach Überweisung, nicht den gewöhnlichen Termin beim Hausarzt. Dänemark ist kein Bauplan, den Deutschland für die ambulante Versorgung eins zu eins übernehmen könnte.

Und die Messung allein hat nichts bewirkt. Die OECD führt die gesunkenen Wartezeiten auf das Bündel aus Frist, freier Anbieterwahl, Finanzierung der Ausweichbehandlung und zusätzlicher Kapazität zurück.[14] Wer eine Kennzahl einführt und sonst nichts ändert, hat nur eine neue Statistik.

Und ein Wahlrecht nützt nur, wenn es tatsächlich Alternativen gibt. Sind die anderen Anbieter ebenfalls ausgelastet oder weit entfernt, schafft auch der schönste Anspruch keine zusätzliche Fachkraft.

Der deutsche Unterschied bleibt trotzdem bestehen. In Dänemark existiert die Zahl, über die man streiten kann. In Deutschland existiert sie nicht.

Ergänzt, nie ersetzt

Bleibt die Frage, warum sich daran nichts ändert. Die naheliegende Antwort wäre, dass Zugang zu schwer zu messen ist. Diese Antwort trägt nicht, und der Beleg dagegen steht in der Gebührenordnung.

Ein über die Terminservicestelle vermittelter Fall wird für die Praxis extrabudgetär vergütet, also außerhalb des gedeckelten Budgets in voller Höhe. Dazu kommen zeitabhängige Zuschläge: 200 Prozent, wenn der Patient bis zum Folgetag drankommt, 100 Prozent bis zum vierten Tag, 80 Prozent bis zum vierzehnten, 40 Prozent bis zum 35. Tag. Haus- und Kinderärzte erhalten 2026 zusätzlich 16,69 Euro dafür, dass sie einen dringlichen Facharzttermin vermitteln.[7]

Das ist eine sehr präzise Steuerung. Wer Schnelligkeit mit 200 Prozent Aufschlag belohnt, kann nicht behaupten, Zeit sei nicht messbar. Das System kann steuern. Es tut es am Vermittlungskanal, nicht an der Planungsgröße.

Und das ist kein Einzelfall, sondern das Muster seit über drei Jahrzehnten. 2019 kamen die Terminservicestellen. 2025 und 2026 kommen Primärversorgung, Dringlichkeitseinschätzung und eine angekündigte Termingarantie. Der Koalitionsvertrag von 2025 verspricht diese Garantie und behält im selben Dokument Versorgungsgrad, Planungsräume und Vergütungszuschläge bei.[17]

Jede Antwort kommt neben die Kennzahl. Keine an ihre Stelle.

Wir haben gezielt danach gesucht, ob jemand den Wechsel der Messgröße geprüft und verworfen hat. Wir haben nichts gefunden. Das ist der eigentliche Befund: Es gibt keine dokumentierte Ablehnung, weil die Frage nie ernsthaft gestellt wurde.

Das hat einen nachvollziehbaren Grund. Sitze zu zählen ist eindeutig, zuständigkeitsklar und vor Gericht verteidigbar. Wartezeiten zu messen würde eine Zahl erzeugen, die jedes Quartal steigen oder fallen kann, und für die dann jemand geradestehen müsste. Es ist bequemer, keine Zahl zu haben, über die man sich rechtfertigen muss.

Wie eine ehrliche Zugangsmessung aussehen müsste, ist längst beschrieben: die Zeit bis zum nächsten buchbaren Termin nach Dringlichkeit, der Anteil der Praxen mit Aufnahmestopp, die tatsächlichen Sprechstunden statt der Zulassungsfaktoren, Fahrzeiten und erfolglose Terminsuchen.

Ein Gericht hat sogar schon vorgemacht, wie so ein Maßstab klingt. Das Bundessozialgericht entschied am 17. März 2021, dass eine Sonderbedarfszulassung in der spezialisierten fachärztlichen Versorgung grundsätzlich voraussetzt, dass Patienten Alternativen nicht innerhalb von 45 Minuten erreichen können. Und es verlangte ausdrücklich, dass die als Alternative herangezogenen Praxen tatsächlich freie Kapazität haben. Bloße Behauptungen genügen nicht.[13]

Erreichbarkeit plus reale freie Kapazität: Das ist im Kern eine Zugangsprüfung. Es gibt sie bereits. Sie gilt nur für einen Ausnahmetatbestand in einer Untergruppe des Systems.

Was Sie tun können

Solange die Planung Sitze zählt, bleibt Ihnen der Umweg über die zweite Ebene.

Was Sie tun können

Die 116117 nutzen, aber mit realistischen Erwartungen. Sie vermittelt in der Regel binnen einer Woche einen Termin, der höchstens vier Wochen entfernt liegt, in der Radiologie drei. Klappt das nicht, muss Ihnen grundsätzlich ein ambulanter Krankenhaustermin angeboten werden. Für viele Facharzttermine brauchen Sie einen Dringlichkeitscode von der überweisenden Praxis.

Was die 116117 nicht leistet: keinen Anspruch auf eine Wunschpraxis, keine Garantie für Wohnortnähe und keinen Anspruch auf die Vier-Wochen-Frist bei verschiebbaren Routineuntersuchungen. Der vermittelte Weg kann in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung bis zu 30 Minuten länger sein als zur nächstgelegenen Praxis, bei spezialisierten Fachrichtungen bis zu 60 Minuten.

Den Versorgungsgrad Ihrer Region nachsehen: Er steht im Bedarfsplan Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, meist als PDF unter dem Stichwort Bedarfsplanung, im Planungsblatt der jeweiligen Arztgruppe. Ein bundesweites Portal, das alle Regionen einheitlich ausweist, gibt es nicht.

Wenn Sie dort nachsehen und feststellen, dass Ihre Region als überversorgt gilt, während Sie seit Wochen telefonieren: Das ist kein Fehler in der Tabelle. Es ist die Tabelle.

Fazit: Die Kennzahl ist die Politik

Die Bedarfsplanung funktioniert. Sie tut genau das, wofür sie 1992 gebaut wurde: Sie verteilt Zulassungen und begrenzt Kosten. Ihr Problem ist nicht, dass sie versagt. Ihr Problem ist, dass ihr Erfolg und Ihre Erfahrung nichts miteinander zu tun haben müssen.

Solange versorgt bedeutet, dass die Sitze besetzt sind, wird jede Statistik ein System zeigen, das funktioniert. Und solange niemand misst, wie lange Sie auf einen Termin warten, gibt es keine Zahl, die dem widerspricht.

Wer die Kennzahl wählt, wählt, welches Problem überhaupt existiert.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Bedarfsplanung für Ärzte einfach erklärt?

Die Bedarfsplanung legt fest, wie viele Arztpraxen es in einer Region geben soll. Für jede Arztgruppe gibt es eine Verhältniszahl, etwa ein Hausarzt je 1.633 Einwohner. Daraus ergibt sich eine Sollzahl an Sitzen, und der Vergleich mit den tatsächlich vorhandenen Sitzen ergibt den Versorgungsgrad. Er entscheidet, ob sich neue Ärzte niederlassen dürfen.

Ab 110 Prozent gilt eine Region für die betreffende Arztgruppe als überversorgt und wird für neue Zulassungen gesperrt. Ab 140 Prozent gelten zusätzlich verschärfte Regeln gegen die Nachbesetzung frei werdender Praxen. Über die Wartezeit in dieser Region sagt der Wert nichts aus.

Rufen Sie die 116117 an oder nutzen Sie das Online-Angebot der Terminservicestelle. Sie ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen einen Termin zu vermitteln, auch bei der Hausarztsuche. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wunschpraxis haben Sie dabei nicht, und der vermittelte Weg kann länger sein als zur nächstgelegenen Praxis. Wenn kein Vertragsarzttermin zustande kommt, muss Ihnen grundsätzlich ein ambulanter Krankenhaustermin angeboten werden.

Weil die Zulassung am Versorgungsgrad hängt und dieser Sitze zählt, nicht Termine. Wenn die rechnerisch vorgesehenen Sitze besetzt sind, ist der Planungsbereich gesperrt, unabhängig davon, ob die Praxen neue Patienten aufnehmen, wie viele Sprechstunden sie anbieten oder wie lange Sie warten.

Bei Hausärzten und Kinderärzten wird Unterversorgung grundsätzlich erst unter 75 Prozent des rechnerischen Solls vermutet, bei den meisten anderen Facharztgruppen erst unter 50 Prozent. Auch dann folgt die Feststellung nicht automatisch, sondern erst nach einer Gesamtprüfung durch den Landesausschuss.

Die Verhältniszahlen legt der Gemeinsame Bundesausschuss bundesweit fest. Den regionalen Bedarfsplan erstellt die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Krankenkassen. Über- und Unterversorgung stellt der Landesausschuss fest, der paritätisch aus neun Ärzte- und neun Kassenvertretern plus drei Unparteiischen besteht. Die einzelne Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss. —

Gegenbefund Newsletter

Wer die Kennzahl wählt, wählt das Problem

Einmal im Monat eine Datenanalyse zum deutschen Gesundheitssystem, die du woanders nicht findest. Kostenlos, jederzeit kündbar, keine Werbung.

DSGVO-konform, gehostet in Deutschland. Keine Tracking-Pixel.

Quellen

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss — Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie)
    Verhältniszahlen je Arztgruppe (Hausärzte 1.633 Einwohner je Sitz), Planungsbereiche und Versorgungsebenen, Anrechnungsfaktoren für angestellte Ärzte, Schwellenwerte 110, 140, 75 und 50 Prozent, historische Basisjahre 1990/1995/2010. Geändert am 19.02.2026, in Kraft seit 11.04.2026.
    → g-ba.de/richtlinien/4
  2. Sozialgesetzbuch V — §§ 90, 96 und 101 (Landesausschüsse, Zulassungsausschüsse, Überversorgung)
    Besetzung des Landesausschusses mit neun Vertretern der Ärzte, neun der Krankenkassen und drei Unparteiischen (§ 90), paritätische Besetzung des Zulassungsausschusses (§ 96), gesetzliche Definition der Überversorgung ab Überschreitung des Versorgungsgrades um 10 vom Hundert (§ 101).
    → gesetze-im-internet.de/sgb_5/__90.html
  3. Sozialgesetzbuch V — § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung
    Rechtsgrundlage der Terminservicestellen (Absatz 1a): Vermittlung innerhalb einer Woche, Wartezeit auf den Behandlungstermin höchstens vier Wochen, bei radiologischen Terminen höchstens drei Wochen, Krankenhausersatztermin, Ausnahmen für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.
    → gesetze-im-internet.de/sgb_5/__75.html
  4. Sozialgesetzbuch V — § 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
    Gesetzlicher Maßstab der Versorgung: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“
    → gesetze-im-internet.de/sgb_5/__12.html
  5. Kassenärztliche Bundesvereinigung — Arztzahlstatistik 2025: Mehr Ärzte und trotzdem weniger Zeit
    191.875 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten (plus 1,2 Prozent), Hausärzte knapp 56.000 (plus 0,6 Prozent), Rückgang der vollen hausärztlichen Sitze um 0,1 Prozent, über 70.000 Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit. Veröffentlicht 12.03.2026.
    → kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12
  6. Kassenärztliche Bundesvereinigung — Tätigkeit der Terminservicestellen, Evaluationsbericht 2025
    Fristeinhaltungsquote 98 Prozent, Vermittlungsquote rund 46 Prozent (2.011.420 Vermittlungen aus 4.398.033 Vermittlungswünschen in den teilnehmenden KVen), 1.937.494 Terminbuchungen beziehungsweise berechtigte Vermittlungswünsche ohne Absage, durchschnittliche Vermittlungsdauer zehn Tage. Bericht vom 29.06.2026.
    → kbv.de/documents/infothek/zahlen-und-fakten/evaluationsberichte-tss (PDF)
  7. Kassenärztliche Bundesvereinigung — Terminvermittlung: Bereitstellung und Buchung der Termine, Abrechnung und Vergütung
    Extrabudgetäre Vergütung vermittelter Fälle und zeitabhängige Zuschläge: 200 Prozent bei Termin bis zum Folgetag, 100 Prozent bis zum 4. Tag, 80 Prozent bis zum 14. Tag, 40 Prozent bis zum 35. Tag; 16,69 Euro (131 Punkte) für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte bei dringlicher Facharztvermittlung.
    → kbv.de/praxis/praxisfuehrung/terminvermittlung
  8. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung — Zi-Trendreport 2025
    Rund 580 Millionen vertragsärztliche und psychotherapeutische Behandlungsfälle im Jahr 2025, Inanspruchnahme insgesamt nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Veröffentlicht 15.07.2026.
    → zi.de/das-zi/medien/medieninformationen-und-statements
  9. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen — Sächsischer Bedarfsplan, Teil C, Fortschreibung zum 01.07.2025, Anlage 1.1.7 Planungsblatt Kinderärzte
    Planungsbereich Hoyerswerda, Stadt/Landkreis Kamenz: 26.869 Einwohner unter 18 Jahren, 11 zugelassene und 2,5 angestellte Ärzte, Summe 13,5 bedarfsplanungsrelevante Versorgungsaufträge, Versorgungsgrad 143,4 Prozent, gesperrt, null Zulassungsmöglichkeiten. Enthält zugleich Aue-Schwarzenberg mit 114,0 Prozent und Riesa-Großenhain mit 113,5 Prozent bei festgestellter drohender Unterversorgung.
    → kvsachsen.de/fileadmin (Bedarfsplan Teil C 07/2025, PDF)
  10. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen — Sächsischer Bedarfsplan, Teil C, Fortschreibung zum 01.01.2026, Anlage 1.1.7 Planungsblatt Kinderärzte
    Derselbe Planungsbereich: 26.031 Einwohner unter 18 Jahren, unverändert 13,5 bedarfsplanungsrelevante Versorgungsaufträge, Versorgungsgrad 148,3 Prozent, gesperrt, null Zulassungsmöglichkeiten. Der Anstieg entsteht allein aus der gesunkenen Einwohnerzahl.
    → kvsachsen.de/fileadmin (Bedarfsplan Teil C 01/2026, PDF)
  11. MDR Sachsen — Gehen Sachsen die Kinderärzte aus? Freiberg und Erzgebirge unterversorgt
    Recherche von Jörg Winterbauer vom 21.10.2025: erfolglose Praxissuche in Hoyerswerda, Aufnahmestopps, volle Sprechstunden, lange Wege. Enthält die Stellungnahme der KV Sachsen, der Versorgungsgrad sei „ein statistischer Wert, der nichts darüber aussage, ob die Praxen neue Patienten aufnehmen oder nicht“.
    → mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen
  12. Gemeinsamer Bundesausschuss — Vertragsärztliche Bedarfsplanung: Flexiblere Instrumente für sachgerechte Lösungen vor Ort
    Pressemitteilung vom 16.05.2019: bis zu 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten, darunter rund 776 für Psychotherapeuten, über 2.700 unbesetzte Hausarztsitze sowie das Zitat des Vorsitzenden Josef Hecken: „Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben wir noch keinen einzigen neuen Arzt in der Versorgung.“
    → g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/797
  13. Bundessozialgericht — Urteil vom 17.03.2021, B 6 KA 2/20 R
    Sonderbedarfszulassung in der spezialisierten fachärztlichen Versorgung setzt grundsätzlich voraus, dass Patienten Behandlungsangebote anderer Praxen nicht innerhalb von 45 Minuten erreichen können. Zulassungsausschüsse müssen zudem prüfen, ob die als Alternative herangezogenen Praxen tatsächlich freie Kapazität haben.
    → bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021
  14. OECD — Waiting Times for Health Services: Next in Line (2020), Kapitel zu Steuerungsinstrumenten
    Dänische Wartezeitgarantie mit erweitertem Wahlrecht (seit 2007 ein Monat), Ausweichrecht zu privaten Anbietern und Finanzierung durch die Herkunftsregion. Die OECD führt sinkende Wartezeiten auf das Bündel aus Frist, Wahlrecht, Finanzierung und Kapazitätsmaßnahmen zurück, nicht auf die Messung allein.
    → oecd.org/en/publications/waiting-times-for-health-services
  15. Sundhedsstyrelsen — Ret til hurtig udredning og behandling
    Dänisches Patientenrecht auf schnelle Abklärung und Behandlung: Frist von 30 Kalendertagen; kann das Krankenhaus sie nicht einhalten, muss es eine Untersuchung oder Behandlung bei einem anderen öffentlichen oder vertraglich gebundenen privaten Anbieter anbieten.
    → sst.dk/vidensbase/patientrettigheder-og-henvisning
  16. Sundhedsdatastyrelsen — Monitorering af ventetid
    Dänisches Wartezeitmonitoring auf Basis der Meldungen der Regionen an das nationale Patientenregister (Landspatientregister), quartalsweise Veröffentlichung der tatsächlichen Wartezeit vom Abschluss der Abklärung bis zum Behandlungsbeginn, wöchentliche Grunddaten an die Regionen.
    → sundhedsdatastyrelsen.dk/indberetning/patientregistrering
  17. CDU, CSU und SPD — Verantwortung für Deutschland: Koalitionsvertrag 2025
    Verbindliches Primärarztsystem, Feststellung des Zeitkorridors für Facharzttermine als „Termingarantie“ und Krankenhausersatz bei Scheitern; zugleich kleinteiligere Bedarfsplanung, ausschlaggebende Länderstimme in den Zulassungsausschüssen sowie Zuschläge in unterversorgten und Abschläge in überversorgten Gebieten (über 120 Prozent). Vom 09.04.2025.
    → koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf
  18. Kassenärztliche Bundesvereinigung — Vertreterversammlung der KBV am 06.03.2026
    Position der KBV gegen starre pauschale Terminfristen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister: „Eine ,Termingarantie‘ funktioniert nicht ohne Vergütungsgarantie!“ Fristen ohne Personal und Finanzierung erzeugen keine zusätzlichen Termine.
    → kbv.de/infothek/veranstaltungen/vertreterversammlung-der-kbv-am-06-03-2026
  19. GKV-Spitzenverband — GKV-Versichertenbefragung 2025
    Zufriedenheit mit Wartezeiten: beim Hausarzt 51 Prozent „genau meinen Wünschen entsprechend“, 35 Prozent „noch akzeptabel“, 14 Prozent unzufrieden. Beim Facharzt halten 30 Prozent die Wartezeit für zu lang oder viel zu lang, 25 Prozent warten länger als 30 Tage. Median 1 Tag (Hausarzt) und 10 Tage (Facharzt), oberste zehn Prozent 90 Tage und mehr. Pressemitteilung vom 05.01.2026.
    → gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilung_2181888

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Andrey Belkin
Andrey Belkin
Gründer und Autor von Gegenbefund
Andrey Belkin ist Chemiker (M.Sc., Universität Stuttgart), arbeitet in der Pharmaindustrie und analysiert auf Gegenbefund mit eigenen Datenauswertungen, warum Deutschland Premiumpreise für durchschnittliche Gesundheitsergebnisse bezahlt.